1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e. V. (SKM Neuss e. V.)
Hammer Landstr. 5
41460 Neuss

 

Ansprechpartnerin: Frau Serena Becker, info@skm-neuss.de

Gründungsjahr: 1925

2. Satzung

Satzung des SKM Neuss e. V.
Leitbild des SKM Neuss e. V.

3. Freistellungsbescheid

Der SKM Neuss e. V. ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO) sowie mildtätiger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid 2017-2019 des Finanzamtes Neuss vom 03.12.2020 (Steuernummer 122/5797/0457) von der Körperschaftssteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG).

4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern

Vorstand
Philip Benning (Vorsitzender)
Lothar Richers (stellv. Vorsitzender)
Stephan Meiser (Schatzmeister)
Georg Broich
Hans-Peter Oebel
Diakon Michael Linden (geistl. Beirat)
Sebastian Rosen

Geschäftsführung
Serena Becker

5. Tätigkeitsbericht

Jahresbericht 2022

Unseren nächsten Jahresbericht finden Sie hier im Dezember 2023

6. Personalstruktur (Stand: 1.1.2023)

  • 61 Hauptamtliche auf 22 Vollzeitstellen und 39 Teilzeitstellen
  • 33 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

7./8. Mittelherkunft, Verwendung und Risiken

Mittelherkunft 2022

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Wir sind in folgenden regionalen und überregionalen Verbänden vertreten:

10. Namen von Institutionen und Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen

Beim SKM Neuss e. V. wird die Zehn-Prozent-Grenze nur bei den Zuwendungen des Erzbistums Köln (kirchliche Mittel) erreicht bzw. überschritten. (437.313,- EUR in 2021, das sind 11,53 % der Gesamteinnahmen)

11. Selbstverpflichtung

Darüber hinaus verpflichtet sich der SKM Neuss e. V. zu nachfolgenden Standards von Leitungs-, Aufsichts- und Geschäftsführungsstrukturen sowie Entlohnung der Beschäftigten:

  • Es gibt angemessene Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist. Durch die klare Trennung von Leitung und Aufsicht werden beide Funktionen wirksam wahrgenommen und Interessenkonflikte vermieden. Die Aufgaben und Kompetenzen der Leitungs- und Aufsichtsorgane sind in der Satzung und entsprechenden Geschäftsordnungen geregelt. Das Aufsichtsorgan verfügt über die erforderlichen Qualifikationen und ist bei seiner Arbeit zu unterstützen.
  • Es gibt Strukturen und Prozesse, die eine angemessene Planung, Akquise / Beschaffung, Durchführung und Kontrolle der Mittelverwendung gewährleisten. Mittel werden ausschließlich für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
  • Bei den Vergütungen werden der Status der Gemeinnützigkeit, die Qualifikation und Verantwortung der jeweiligen Position und der branchenübliche regionale Rahmen im Sinne der Vergütung in Höhe eines Tarifvertrages oder kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen berücksichtigt.

 


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