Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen
Für die Rechte der Kinder
Der Vormund/Pfleger vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen an Stelle der Eltern und sichert ihre Teilhabe an gesellschaftlichen Kommunikationsprozessen. Im Rahmen seiner Tätigkeit übernimmt er die Verantwortung für die Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen, wie z. B.
Mitarbeiter Vormundschaften / Pflegschaften
Thomas Klein
Diplom-Sozialwissenschaftler, Vormund (zert.)
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Zu folgenden Zeiten können Sie uns telefonisch erreichen:
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Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
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