Vormundschaften / Pflegschaften

Kinder haben Rechte

Vormundschaft und Pflegschaft bei Minderjährigen

Für die Rechte der Kinder

Der Vormund/Pfleger vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen an Stelle der Eltern und sichert ihre Teilhabe an gesellschaftlichen Kommunikationsprozessen. Im Rahmen seiner Tätigkeit übernimmt er die Verantwortung für die Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen, wie z. B.

Konkrete Hilfeleistungen
  • Hilfen zur Erziehung,
  • Schulbesuch und Ausbildung,
  • Aufenthalt,
  • medizinische und therapeutische Versorgung,
  • Verwaltung der Finanzen,
  • Vertretung in Behördenangelegenheiten und sonstigen Wirkungskreisen.
Mitarbeiter Vormundschaften / Pflegschaften

Thomas Klein

Diplom-Sozialwissenschaftler, Vormund (zert.)

Kontakt

So erreichen Sie uns

Termine
nach Vereinbarung

Zu folgenden Zeiten können Sie uns telefonisch erreichen:

Montag: 9.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 9.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag und Freitag:  9.00 – 12.00 Uhr

Weitere Hilfen und Angebote