Der Vormund/Pfleger vertritt die Interessen von Kindern und Jugendlichen an Stelle der Eltern und sichert ihre Teilhabe an gesellschaftlichen Kommunikationsprozessen. Im Rahmen seiner Tätigkeit übernimmt er die Verantwortung für die Angelegenheiten der Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen, wie z. B.
- Hilfen zur Erziehung,
- Schulbesuch und Ausbildung,
- Aufenthalt,
- medizinische und therapeutische Versorgung,
- Verwaltung der Finanzen,
- Vertretung in Behördenangelegenheiten und sonstigen Wirkungskreisen.
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