Es wird viel debattiert über Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit des auf unterschiedlichste Art und Weise behinderten Menschen. Statt der Entmündigung, die bis zum Jahr 1992 gesetzlich verankert war, wurde die Betreuung in Bereichen, in der sich die zu betreuende Person nicht selbst helfen konnte, eingerichtet. Hier geht es nicht mehr nur darum, die Angelegenheiten für den Betreuten zu regeln, sondern vielmehr um ein Miteinander.
So viel Eigenverantwortung wie möglich, soviel Hilfestellung wie nötig.
Es gilt zuerst, nach der Einrichtung einer Betreuung, die aktuelle Situation zu analysieren und die am dringendsten notwendigen Dinge zu regeln, damit aktuell die Existenz des zu Betreuenden gesichert ist. Da müssen Anträge gestellt werden, um Einnahmen zu erzielen, Verhandlungen mit den verschiedensten Einrichtungen und Personen geführt werden um z. B. Räumungen zu vermeiden, die Stromlieferung zu gewährleisten und Geld für Lebensmittel zu beschaffen.
Während dieser Zeit stellt sich heraus, ob die Chemie zwischen dem Betreuer und dem Betreuten stimmt.
Hegt der Betreute anfänglich Vorbehalte und ist skeptisch, fasst er, wie die Erfahrung zeigt, in den meisten Fällen recht schnell Vertrauen und es kommt zu einer guten Zusammenarbeit. Diese ist die Voraussetzung für das weitere Vorgehen.
Es gilt, die Kompetenzen des Betreuten herauszuarbeiten und Perspektiven zu eröffnen. Was kann der Betreute selber regeln, wo benötigt er Unterstützung?
Es kann also festgestellt werden, dass hier der Betreute in Eigenverantwortung, trotz allem beschützt, sein Leben gestalten kann.